2. Persönliche Assistenz in Deutschland
Ein Modell im Aufwind
In Deutschland gewann die Persönliche Assistenz in den 1980er Jahren an Bedeutung, unterstützt durch rechtliche Rahmenbedingungen wie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), das die Rechte von Menschen mit Behinderung stärkte. Die Einführung des Persönlichen Budgets im Jahr 2008 war ein weiterer Meilenstein, der es Menschen mit Behinderung ermöglicht, finanzielle Mittel zur Organisation ihrer Unterstützung selbst zu verwalten.
Die Zahl an Menschen, die Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wächst kontinuierlich. Im Jahr 2010 lebten lediglich rund 124.600 Menschen mit Behinderung “mit wohnbezogenen Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit” (statista 2022), während es im Jahr 2022 bereits rund 266.200 waren. Die Zahl der Leistungsberechtigten innerhalb besonderer Wohnformen stieg im selben Zeitraum nur leicht von rund 189.700 auf rund 192.500 Personen.
Zwar umfassen die von statista erfassten Assistenzleistungen auch andere Leistungen der Eingliederungshilfe in häuslicher Umgebung neben der Persönlichen Assistenz, jedoch zeigt der Anstieg einen klaren Trend zu mehr Selbstbestimmung und institutioneller Ungebundenheit. Dieser Entwicklung trägt auch die Reform des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Rechnung, das seit dem 1. Januar 2018 einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen inklusive der Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung festlegt.
→ Bundesamt für Justiz: Sozialgesetzbuch
→ statista: Ambulante und stationäre Wohnformen von Menschen mit Behinderung
→ Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales: Bundesteilhabegesetz
Organisation der Persönlichen Assistenz
Varianten
Die Persönliche Assistenz erfolgt in zwei organisatorischen Varianten: Im sogenannten Arbeitgebermodell und als Dienstleistung von Assistenzfirmen.
Im Arbeitgebermodell sind Assistenznehmer*innen die Arbeitgeber ihrer Assistent*innen, im Dienstleistungsmodell sind Assistenznehmer*innen Kund*innen von Assistenzfirmen, welche wiederum Assistent*innen anstellen, die auch teamübergreifend bei verschiedenen Kund*innen eingesetzt werden können.
Die Organisation der Persönlichen Assistenz umfasst (mindestens) folgende Aspekte:
- Beantragung der Assistenz und Bedarfsnachweis
- Kommunikation mit Behörden und Kostenträgern
- Personalmanagement
- Finanzmanagement
- Einsatzplanung
- Organisation des laufenden Betriebs inklusive Ausfall-Management
- Buchhaltung und Dokumentation
Assistenznehmer*innen im Arbeitgebermodell müssen also Anträge stellen, Stellen ausschreiben, Arbeitsverträge ausstellen, Personal anmelden, Abrechnungen erstellen, Gehälter überweisen, Sozialversicherungsbeiträge abführen, Dienstpläne schreiben, Notfall-Regelungen vereinbaren, erbrachte Leistungen dokumentieren und vieles mehr.
Bezieht eine Person Persönliche Assistenz über eine Assistenzfirma, werden ihr viele organisatorische Aufgaben abgenommen. Damit kann jedoch auch ein Verlust von Kontrolle über die konkrete Ausgestaltung der Assistenz einhergehen. Zwar suchen Assistenznehmer*innen als Kund*innen von Assistenzfirmen ihre Assistent*innen in der Regel weiterhin selbst aus und gestalten ihren Alltag in Eigenregie, viele Assistenznehmer*innen berichten jedoch von Konflikten mit Teamleitungen oder Verwaltungsangestellten aufgrund mangelnder Flexibilität, weil spezifische Bedürfnisse durch die standardisierte Arbeit der Firmen nicht ausreichend berücksichtigt werden oder Kommunikation und Rücksprache als mangelhaft empfunden werden. Meine Interview-Partner*innen im Arbeitgebermodell berichten zudem, dass die Fluktuation innerhalb des Teams aufgrund der persönlicheren Beziehungen zwischen Assistenznehmer*in und Assistent*innen geringer ausfällt, seit sie ihre Assistenz in Eigenregie organisieren.
Die Wahl zwischen Arbeitgebermodell und Assistenzfirma ist also abhängig von den individuellen Faktoren, welche die Bedürfnisse, Lebenssituation und Fähigkeiten der Assistenznehmer*in beeinflussen. Dazu gehören:
- der Grad an (gewünschter) Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
- die zeitlichen und organisatorischen Kapazitäten
- der Bedarf an Flexibilität und Individualität
- Rechtskenntnisse und Organisationsfähigkeiten (bzw. Möglichkeit und Wille, sich diese zu erarbeiten)
- Kosten und Finanzierung (das Arbeitgebermodell kann finanziell vorteilhafter sein)
- Sicherheitsbedürfnisse (Assistenzfirmen übernehmen das Ausfall-Management und die Verantwortung für die zu erbringende Assistenzleistung)
Wer viel Wert auf Kontrolle und Individualisierung legt und bereit ist, den organisatorischen Aufwand zu tragen, wird wahrscheinlich das Arbeitgebermodell bevorzugen. Wer hingegen mehr Sicherheit, Entlastung und weniger Verantwortung sucht, wird tendenziell das Dienstleistungsmodell wählen.
Neben den Assistenzfirmen, welche die Organisation der Assistenz in ihrer Gesamtheit übernehmen, besteht auch die Möglichkeit, einzelne Aufgaben oder Aufgabenbereiche auszulagern. So kann das Persönliche Budget (s. u.) beispielsweise dafür verwendet werden, Lohnbüros oder Personalmanagement-Dienstleister für das Ausstellen von Arbeitsverträgen, Buchhaltungsaufgaben und das Erstellen von Lohnabrechnungen zu beauftragen oder einer Assistenzkraft aus dem Team ein höheres Entgeld für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben (z.B. Dienstpläne schreiben, Suche nach Ersatz bei krankheitsbedingten Ausfällen) anzubieten.
Finanzierung
Die Finanzierung der Persönlichen Assistenz erfolgt in der Regel über das Persönliche Budget. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung, das entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit trägerübergreifend finanziert werden kann. Es ermöglicht Betroffenen, selbst zu entscheiden, welche materiellen oder dienstleisterischen Teilhabeleistungen sie in Anspruch nehmen wollen und die ihnen zustehenden finanziellen Mittel eigenständig zu verwalten.
Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem festgestellten Bedarf, der bei der Antragstellung ermittelt und alle zwei Jahre in sogenannten Bedarfsfeststellungsverfahren geprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Anträge können bei einer gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger oder einem einzelnen Träger gestellt werden.
Als Leistungsträger kommen folgende Stellen infrage:
- Krankenkassen
- Bundesagentur für Arbeit
- Sozialhilfeträger
- Pflegekassen
- Integrationsämter
- Unfallversicherungsträger
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Rentenversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
→ Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales: Persönliches Budget