2. Stakeholder
Informanten für die Identifikation relevanter Anforderungen
Unter einem Stakeholder versteht man eine „Einzelperson oder Organisation, die ein Anrecht, einen Anteil, einen Anspruch oder ein Interesse auf ein bzw. an einem System oder an dessen Merkmalen haben, die ihren Erfordernissen und Erwartungen entsprechen“. (ISO 9241-210 2019: 10)
Die jeweils spezifischen Bedürfnisse der Stakeholder haben einen wesentlichen Einfluss auf die Formulierung von Anforderungen an ein System. Die Informatiker*innen und Expert*innen auf dem Gebiet Requirements Engineering Chris Rupp und Rainer Joppich bezeichnen Stakeholder daher als „wichtige Informanten". (Rupp/Joppich 2016: 71-88)
Es lassen sich drei Gruppen unterscheiden, im Folgenden als primäre, sekundäre und tertiäre Stakeholder bezeichnet.
Primäre Stakeholder sind potenzielle Nutzer*innen des Systems sowie Personengruppen, die Gegenstand des Nutzungskontextes sind. Sekundäre Stakeholder sind Personen, die von dem System direkt profitieren können. Tertiäre Stakeholder sind weitere Menschen oder Gruppen, die Interessen innerhalb der Domäne vertreten, von der Gestaltung des technischen Produkts jedoch höchstens periphär betroffen sind.
→ ISO-Norm 9241-210 2019
→ Rupp, Joppich 2016: Requirements-Engineering und -Management
Im Folgenden werden die wichtigsten übergeordneten und projektbezogenen Ziele und Erfordernisse der primären, sekundären und tertiären Stakeholder dargestellt.
Primäre Stakeholder
Potenzielle Nutzer*innen des Systems sind alle Personen, die in der Organisation der Persönlichen Assistenz für das Erstellen von Dienstplänen verantwortlich sind. Im klassischen Assistenzmodell sind dies die Assistenznehmer*innen selbst. Es ist auch möglich, dass der Dienstplan von Assistent*innen Angehörigen oder einer Vormundschaft erstellt wird.
Assistent*innen sind als Gegenstand der Einsatzplanung außerdem direkt vom Einsatz des Assistenzplaners betroffen.
Bei Assistenznehmer*innen, die ihre Assistenz über eine Assistenzfirma organisieren lassen, schreiben die verantwortlichen Teamleitungen den Dienstplan, sofern es keine anderslautenden Absprachen gibt.
Primäre Stakeholder sind demnach:
- Assistenznehmer*innen
- Assistent*innen
- Teamleitungen
1. Assistenznehmer*innen
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